Die Maßnahmen gegen Corona: Zusammengefasst

Unseren Support, der Unternehmer in der Erstellung integrierter Finanzplanungen in CANEI.digital unterstützt, erreichen noch immer täglich Fragen nach Ratschlägen um die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen gegen Corona.

Aus diesem Grund möchte ich den heutigen Blog nutzen, um alle im Raume stehenden finanziellen Maßnahmen des Bundes zusammenzufassen und kurz zu erläutern. Wichtig zu verstehen ist, dass nicht alle Maßnahmen für alle Unternehmen gelten und dass es neben den KfW-Krediten des Bundes auch spezifische Programme der Landesbanken gibt (z.B. der NRW-Bank oder der LfA Förderbank Bayern). In diesem Beitrag werde ich insbesondere auf die Maßnahmen des Bundes eingehen. Ein Blick auf die Programme Ihres Bundeslandes lohnt also zusätzlich zu diesem Beitrag.

1. Steuerliche Maßnahmen

Steuerliche Erleichterungen sind grundsätzlich über die lokalen Finanzämter der Gemeinden zu beantragen. Die Maßnahmen enthalten Minderungen der Steuerlast und Stundungen der Steuerabgabe:

a. Gewerbesteuer

  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Stundung von Steuerzahlungen
  • Verlängerung der Abgabefrist

b. Körperschaftssteuer

  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Stundung von Steuerzahlungen
  • Verlängerung der Abgabefrist

c. Umsatzsteuer

  • Anpassung von Sondervorauszahlungen
  • Stundung drei Monate für Voranmeldung und Nachzahlung
  • Verlängerung der Abgabefrist, der Voranmeldung und der Steuererklärung

d. Einkommenssteuer

  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Stundung über drei Monate
  • Verlängerung der Abgabefrist

2. Maßnahmen für Freiberufler, Selbstständige und den Mittelstand

Die Maßnahmen für Freiberufler, Selbstständige und den Mittelstand sind zu unterteilen in Soforthilfen, welche nicht zurückzuzahlen sind und in die Kredithilfen der Landesbanken und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

a. Soforthilfen:

Der Antrag zu Soforthilfen erfolgt über die Länder, bzw. die Bezirksregierungen.

  • Max. 5 Beschäftigte: 9.000€
  • Max. 10 Beschäftigte: 15.000€
  • Max. 30 Beschäftigte: 30.000€
  • Max. 250 Beschäftigte: 50.000€

b. Kredite der Landesbanken:

Alle Landesbanken der Bundesländer haben eigene Kreditprogramme aufgesetzt, welche über die Haus – bzw. Finanzierungsbank angefragt werden können. Dabei wird dem, teilweise beschleunigten, Kreditvergabeprozess der jeweiligen Hausbank gefolgt.

c. KfW-Kredite:

Das Kreditprogramm der KfW muss, wie die Kredite der Landesbanken, über die Hausbank beantragt werden. Im Folgenden habe ich die wesentlichen Eckpfeiler dieses Programms zusammengefasst. Dabei ist der Zugriff auf Teile des Programmes maßgeblich vom Alter des Unternehmens und der Anzahl der Beschäftigten abhängig:

  • KMU haben Zugriff auf die sogenannten Sofortkredite (100% abgesichert durch KfW). Dabei unterscheidet sich die Finanzierung anhand des Alters der Unternehmen (jünger oder älter als fünf Jahre).
  • ERP-Gründerkredit
  • KfW Konsortialfinanzierung
  • Unternehmerkredit

3. Alle Unternehmen

Alle Unternehmen in Deutschland können auf den Schutzfonds des Bundes (Wirtschaftsstabilisierungsfonds) und die Fonds der Länder (z.B. Bayern-Fonds) zugreifen und können Kurzarbeitergeld beantragen.

a. Wirtschaftsstabilisierungsfonds:

Dieser Schutzfonds des Bundes muss beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt werden und greift, wenn zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllt sind.

  • Bilanzsumme > 43 Mio. €
  • Umsatzerlöse > 50 Mio. €
  • Mehr als 49 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

b. Kurzarbeitergeld:

Kurzarbeitergeld muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Durch Corona gilt folgende Maßgabe, wenn 10% der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind:

  • Kurzarbeit kann rückwirkend zum 1. März und für 12 Monate beantragt werden.
  • Sozialversicherungsbeiträge können erstattet werden.

Ich hoffe dieser kleine Einblick verschafft Ihnen einen guten Überblick über die verabschiedeten Maßnahmen und unterstützt Sie dabei, Ihren Betrieb erfolgreich weiterzuführen. Noch ein kleiner Hinweis von meiner Seite: Die Auszahlung der Soforthilfen ist aktuell in vielen Bundesländern ausgesetzt, da es zu einer hohen Zahl an Betrugsfällen kam.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an meine Kollegen von CANEI.digital. Insbesondere bei der Vorbereitung der Unterlagen für Ihre Hausbank ist Ihnen